Mehr Geld vom Staat: Der Bund hat das Fördervolumen für das so genannte „Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien" erhöht und eine weitere Erhöhung in 2009 bereits vereinbart. Wir haben die voraussichtlichen Programmbedingungen im KfW-Programm für den Bereich Biogas für Sie zusammengefasst.
Förderung von KWK-Biomasse-Anlagen bis 2.000 kWel Anlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) bis zu einer Nennwärmeleistung von 2.000 kW
el sollen ab 2008 förderfähig sein, sofern sie streng wärmegeführt betrieben werden. Die Förderung wird als Ausgleich für die Optimierung des Betriebs auf Wärmenutzung gewährt.
Innovationsförderung 1: Biogasaufbereitung Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität sollen ab 2008 unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können. Die Förderung mit Tilgungszuschuss beträgt bei Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 500 m³ Rohbiogas pro Stunde bis zu 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
Innovationsförderung 2: Biogasmikronetze Bisher kann in vielen Fällen die Wärme aus KWK-Biogasanlagen nicht optimal genutzt werden, weil oft nicht genug Wärmeabnehmer in der Nähe sind. Damit die Wärmenutzung aus KWK-Biogasanlagen weiter verstärkt wird, sollen ab 2008 als Alternative zu den bereits
förderfähigen Nahwärmenetzen auch Biogasleitungen gefördert werden, die die Distanz zwischen Biogaserzeugung (Standort des Biogasfermenters, z.B. am Stadtrand) und Biogasverbrennung (Standort des Blockheizkraftwerkes, z.B. im Wohngebiet) überbrücken.
Förderung von Nahwärmenetzen Die in 2004 eingeführte Förderung von Nahrwärmenetzen soll ab 2008 deutlich verändert werden. Künftig werden Nahwärmenetze auch dann gefördert, wenn nicht gleichzeitig eine im Programm förderfähige Wärmeerzeugungsanlage errichtet wird. Eine solche „Nahwärmenetz-Soloförderung" ist vorstellbar, wenn z.B. Betreiber von schon errichteten Biogasanlagen die bei der Verbrennung im Blockheizkraftwerk entstehende Abwärme nutzen wollen.
Anmerkung: Bevor die BMU-Förderrichtlinien für Antragsteller im KfW-Programm Erneuerbarer Energien im Kraft treten, müssen sie noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Im Rahmen dieses Notifizierungsverfahrens kann es noch zu Änderungen kommen.
Für die Richtigkeit der oben genannten Angaben übernehmen wir daher keine Haftung
.
Die KfW-Richtlinien als Download
Zusammenfassung für den Bereich Biogas als Download
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