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EEG-Novelle gibt deutscher Biogasbranche wieder eine Perspektive

Berlin. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, den 6. Juni 2008 das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Nach zähem Ringen hatte sich die Regierungskoalition am Montag und Dienstag auf einen Gesamtkompromiss zum EEG verständigt. „Bei Biogas fällt das Resümee für Anlagen bis 500 kW durchweg positiv aus", fasst Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., das Resultat zusammen. „Mit den Vergütungsanhebungen für Strom aus Biogas geben die Bundestagsabgeordneten der Branche eine neue Zukunftsperspektive und ermöglichen weitere Investitionen", würdigt Pellmeyer das Ergebnis der Parlamentsabstimmung. Die Große Koalition hat damit die Voraussetzungen geschaffen, dass Biogas seinen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten kann.

Nachdem sich die Preise für Mais und Getreide, die derzeit wichtigsten Einsatzstoffe in Biogasanlagen, in den vergangen 15 Monaten mehr als verdoppelt hatten, konnten die bestehenden Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Aufgrund der nicht mehr auskömmlichen EEG-Vergütung für Strom aus Biogas wurden im landwirtschaftlichen Bereich seit dem Frühjahr 2007 keine Biogasanlagen mehr gebaut. Herstellerfirmen mussten Mitarbeiter entlassen, erste Firmen hatten bereits Insolvenz angemeldet. Mit der Anhebung der Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen bis 500 kW um einen Cent/kWh und der Erhöhung des Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) ebenfalls um einen Cent/kWh für Alt- und Neuanlagen kann die Kostenexplosion bei den Rohstoffen zumindest teilweise abgefangen werden. 

Durch die Einführung des so genannten Güllebonus wird bei bestehenden und zukünftigen Anlagen der Fokus weg von nachwachsenden Rohstoffen stärker hin zur Verwendung von Gülle für die Biogasproduktion gelenkt. Für Anlagen bis 150 kW beträgt der Güllebonus vier Cent/kWh und ein Cent/kWh über 150 bis 500 kW bei einem Mindesteinsatz von 30 Masseprozent Gülle. Diese Verbesserung stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar, um Altanlagen aus der Krise zu führen und eine Erholung des Marktes für Neuanlagen zu ermöglichen. 

Für Altanlagen bis 500 kW, die vor 2004 in Betrieb gegangen sind, ist besonders hervorzuheben, dass die Forderung des Fachverbandes Biogas e.V. zum KWKBonus aufgegriffen wurde. Diese Anlagen können nun ab 1.1.2009 den um einen Cent erhöhten KWK-Bonus von drei Cent/kWh in Anspruch nehmen, wenn das vorhandene Wärmekonzept die geforderten Effizienzkriterien erfüllt. Damit werden die Pionierleistungen dieser Anlagenbetreiber honoriert und die schon lange bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben.

Für Anlagen mit einer Leistung von über 500 kW fällt die Einschätzung schlechter aus, da alle Verbesserungen nur bis zu einer Leistung von 500 kW greifen werden, teilweise jedoch anteilig für größere Anlagen. Allerdings sind Regelungen für die Einspeisung von aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz vorgesehen, die in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung für größere Biogasanlagen eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Alternative zur Vor-Ort-Verstromung des Biogases bieten können.

Entgegen der ursprünglichen Pläne, die ein früheres Inkrafttreten der für Biogas relevanten Teile des neuen EEG vorsahen, tritt das Gesetz nun doch erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Fachverband Biogas kritisiert diesen späten Termin, da eine schnelle Hilfe für die in Not geratenen Biogasanlagen dringend notwendig ist.
Mit dem neuen EEG wird die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum durch Biogas über den Klein- und Mittelstand fortgesetzt werden. Das Gesetz bietet nun explizit für viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe gute Chancen mit einer an den Viehbestand angepassten Biogasanlage auf der Basis von Gülle zusätzliches Einkommen zu generieren und die Wärme im Stall zu nutzen. Über den Güllebonus wird, so die Erwartung des Fachverbandes Biogas e.V., eine noch bessere Verzahnung von Viehhaltung und Biogas erreicht.

Zusammen mit dem EEG wurde das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Das EEWärmeG verpflichtet Eigentümer neuer Gebäude dazu, ihren Wärmebedarf anteilig aus Erneuerbaren Energien zu decken. Diese Verpflichtung kann auch durch den Einsatz von Biogas erfüllt werden. So gilt die Mindestdeckungspflicht als erfüllt, wenn der Wärmeenergiebedarf mindestens zu 30 Prozent mit Wärme gedeckt wird, die aus Biogas in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde. Des Weiteren kann die Pflicht erfüllt werden, indem der Wärmeenergiebedarf zu einem wesentlichen Anteil aus in Kraft-Wärme-Kopplung aus Biogas erzeugter Wärme über ein Netz der Nah- und Fernwärmeversorgung gedeckt wird.

Quelle: Fachverband Biogas e.V. http://www.biogas.org

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